Maskenpflicht ab Montag, 27.04.2020

26.04.2020
Durch die Anordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz gilt ab Montag, 27.04.2020 die allgemeine Maskenpflicht. Hiervon sind wir ebenfalls betroffen. Ihre Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns wichtig, so dass der Zutritt zu unseren Geschäftsräumen nur MIT aufgezogener Mund-Nase-Maske gestattet ist! So schützen wir unsere Mitmenschen, da auch ohne Symptome eine Ansteckung möglich ist.

Bitte halten Sie innerhalb unserer Geschäftsräume zu anderen Kunden oder unseren Mitarbeitern einen Mindestabstand von 1,5m ein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Achten wir gemeinsam und gegenseitig auf uns.

Danke! Ihr Team von rolladen-Freber